Tarife und Kostenübernahme

Kostenübernahme durch die Grundversicherung

Schulmedizinische Leistungen werden von der gesetzlichen Grundversicherung (KVG) übernommen. Bei Patienten, welche dem HMO-, Hausarzt- oder Telmed- Modell angeschlossen sind, ist es aufgrund der Versicherungsmodalität erforderlich, dass sie den Termin vorab an die entsprechende Institution melden.

Die Abrechnung erfolgt über die Ärztekasse Basel, welche die Rechnung in der Regel elektronisch direkt an die Versicherer sendet.

Ausführliches Anamnesegespräch

Die Konsultationszeit bei Abrechnung über die gesetzliche Grundversicherung nach TARMED ist zeitlich limitiert. Eine ausführliche Erhebung der Krankengeschichte ist gerade bei komplexen Erkrankungen und im Rahmen umweltmedizinischer Fragestellungen wichtig und braucht oft mehr Zeit. Diese Zeit wird separat verrechnet und kann ggf. bei der Zusatzversicherung zur Prüfung einer Erstattungsfähigkeit vorgelegt werden.

Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung für komplementärmedizinische Leistungen

Da die Konditionen zur Kostenübernahme bei den verschiedenen Zusatzversicherungen (VVG) unterschiedlich sind, wird empfohlen, die Kostendeckung vorab zu prüfen. Je nach Versicherungsmodalität, sind folgende Leistungen über die Zusatzversicherung erstattungsfähig:

  • Lymphdrainage
  • Manuelle Therapien
  • Medikamente, welche sich nicht auf der Spezialitätenliste für durch die Grundversicherung erstattungsfähige Medikamente befinden (Phytotherapeutika, Schüsslersalze usw.)
  • Komplementärmedizinische Laboranalysen

Die Rechnungsstellung erfolgt über die Ärztekasse Basel, welche die Rechnung direkt an den Patienten sendet. Diese wird vom Patienten beglichen und dann zur Rückerstattung bei der Zusatzversicherung eingereicht.

Kostenübernahme durch den Patienten

Wenn keine komplementärmedizinische Zusatzversicherung abgeschlossen wurde, Methoden oder Heilmittel nicht von der Zusatzversicherung gedeckt sind, es sich um Nahrungsergänzungsmittel/Spezialitäten handelt, welche von keiner Grund- oder Zusatzversicherung erstattet werden, trägt der Patienten die Kosten selbst.